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eine Schüssel Müsli mit Joghurt und ein frischer Fruchtsaft werden von einem Mädchen in Mädchenheim zum Frühstück gegessen Ausschnitt aus den Händen eines Schülers beim Üben am KlavierZwei Mädchen studieren am Schreibtisch des Raumes in der Koflerstiftung Mädchenheim Klavier in der Bibliothek der Koflerstiftung Mädchenheim in Bozen Detailaufnahme einer Mädchenhand die mit dem Messer Marmelade auf ein Brot streicht

Heimordnung des Mädchenheims

TAGESABLAUF

Wecken: Um 6.45 Uhr werden die Schülerinnen geweckt.
Auf Wunsch kann die Weckzeit auch abgeändert werden.
Frühstück: Von 6.45 Uhr bis 7.45 Uhr steht im Speisesaal das Frühstück bereit.
Mittagessen: Um 13.00 Uhr wird das Mittagessen ausgeteilt.
Den Schülerinnen, deren Unterricht länger dauert, wird das Mittagessen bis 14.15 Uhr angeboten.
Freizeit mit Ausgangsmöglichkeit am Nachmittag: Die Schülerinnen dürfen von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr ausgehen.
Schülerinnen, die Nachmittagsunterricht haben, dürfen danach ausgehen.
Die Mädchen müssen sich vor dem Ausgang bei einer Erzieherin abmelden und beim Zurückkommen wieder anmelden.
Studierzeit: Die Studierzeit dauert von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr .
In dieser Zeit muss es in den Zimmern ruhig sein. Radios u.ä. bleiben ausgeschalten. Die Erzieherinnen achten darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Volljährige Schülerinnen teilen sich die Studier- bzw. Ausgangszeiten frei ein.
Abendessen: Um 18.30 Uhr gibt es das Abendessen.
Freizeit mit Ausgangsmöglichkeit am Abend: Die Mädchen können am Abend ihren Freizeitbeschäftigungen nachgehen
(im Garten bis 21.30 Uhr, im Haus bis 22.00 Uhr).

Grundsätzlich sind Abendausgänge ab 19.30 Uhr wie folgt möglich:
14-jährige Mädchen bis 20.30 Uhr (dreimal pro Woche)
15-jährige Mädchen bis 21.00 Uhr (dreimal pro Woche)
16-jährige Mädchen bis 21.30 Uhr (viermal pro Woche)
17-jährige Mädchen bis 22.00 Uhr (täglich)
Volljährige Mädchen bis 23.00 Uhr (täglich)

Nicht volljährige Mädchen, die länger ausgehen möchten, brauchen die Erlaubnis der Eltern.
Haustürschlüssel werden nicht ausgeteilt.
Nachtruhe: Um 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe. In den Zimmern, in den Gängen und im Treppenhaus sollte es aus Rücksicht auf die Mitbewohnerinnen ruhig sein.
 

HAUSORDNUNG

Zimmer: Die Zimmer werden täglich gereinigt.
Jede Schülerin ist jedoch aufgefordert, am Morgen ihr Zimmer aufgeräumt zu hinterlassen.
Hausschuhe: Im Haus tragen alle Schülerinnen Hausschuhe.
Aufzug: Der Aufzug darf von den Schülerinnen nur mit Erlaubnis einer Erzieherin benutzt werden.
Besuche: Jeder Besuch wird den Erzieherinnen gemeldet.
Feiern, Veranstaltungen, religiöse Angebote: Gemeinsam mit den Schülerinnen bemühen wir uns um eine lebensnahe und jugendgerechte Gestaltung der Feste und Feiern sowie der Meditationen und Besinnungen.
Heimfahrten: Bei Heimfahrten im Laufe der Woche werden die Eltern gebeten, die Erzieherinnen zu informieren.
Bewegungsraum: Das Heim verfügt über einen Bewegungsraum, der mit einigen fachgerecht gewarteten Geräten ausgestattet ist. Diese Geräte dürfen nur von Schülerinnen in gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand genutzt werden. Die Mädchen sind verpflichtet, die Anweisungen und Regeln einzuhalten. Da eine ständige Aufsicht seitens des Personals im Bewegungsraum nicht gewährleistet werden kann, übernehmen bei minderjährigen Schülerinnen die Eltern die Verantwortung
Wochenende: Die Schülerinnen fahren jedes Wochenende nach Hause.
Die Rückkehr kann am Sonntag Abend von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr oder am Montag in der Früh erfolgen. Der gewählte Zeitpunkt wird von den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Sollte eine Schülerin nicht zur vereinbarten Zeit ins Heim zurückkommen können, muss dies mitgeteilt werden.
Das Heim ist von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr geschlossen.
Rauchen, Brandschutz, Notausgänge: Aus Brandschutzgründen und aus Respekt vor den Heimbewohnerinnen, ist es strengstens verboten, im Haus zu rauchen, sowie Haushaltsgeräte mitzubringen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass ebenfalls aus Brandschutzgründen die Türen an den Notausgängen mit Antipanikbeschlägen versehen sind. Diese Türen können jederzeit von innen geöffnet werden. An den Ausgängen ist eine Videoüberwachungsanlage in Betrieb. In den Nacht-stunden wird die Alarmanlage eingeschalten.
Fotos und Videos: Aus Datenschutzgründen dürfen im Heim Fotos und Videos nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Personen gemacht werden.
Sachschäden, Eventuelle Sachschäden (z.B. Zerbrechen von Fensterscheiben,
Haftung: Beschädigung von Möbeln, Geräten, usw.) müssen sofort gemeldet und ersetzt werden.
Für Geldbeträge, Schmuck, Wertgegenstände, Fahrräder usw. wird keine Haftung übernommen.

Für Ausgänge und Heimfahrten sowie für alles, was in Unwissenheit der Erzieherinnen erfolgt, kann die Heimleitung keine Verantwortung übernehmen.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung und aus anderen schwerwiegenden Gründen (Vertrauensmissbrauch, Mangel an Ehrlichkeit, Missbrauch der Sicherheitseinrichtungen, u.a.) kann eine Schülerin nach Rücksprache mit den Eltern auch während des Schuljahres entlassen werden.