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eine Schüssel Müsli mit Joghurt und ein frischer Fruchtsaft werden von einem Mädchen in Mädchenheim zum Frühstück gegessen Ausschnitt aus den Händen eines Schülers beim Üben am KlavierZwei Mädchen studieren am Schreibtisch des Raumes in der Koflerstiftung Mädchenheim Klavier in der Bibliothek der Koflerstiftung Mädchenheim in Bozen Detailaufnahme einer Mädchenhand die mit dem Messer Marmelade auf ein Brot streicht

Heimordnung des Mädchenheims

TAGESABLAUF

Wecken: Um 6:45 Uhr werden die Schülerinnen geweckt.
Auf Wunsch kann die Weckzeit auch abgeändert werden.
Frühstück: Von 6:45 Uhr bis 7:45 Uhr steht im Speisesaal das Frühstück bereit.
Mittagessen: Von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr steht das Mittagessen bereit.
Eine eventuelle Abmeldung muss spätestens innerhalb 09:00 Uhr desselben Tages durch die Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgen.
Freizeit mit Ausgangsmöglichkeit am Nachmittag: Die Schülerinnen dürfen nachmittags (zwischen 14:00 Uhr und 18:30 Uhr) 3 Stunden (max.) ausgehen.
Diese Ausgangszeit dürfen sie sich eigenverantwortlich einteilen.
Die Mädchen müssen sich vor dem Ausgang bei einem*r Erzieher*in oder in der Direktion abmelden und beim Zurückkommen wieder anmelden.
Studierzeit: Die Studierzeit teilen sich die Mädchen eigenverantwortlich ein.
Während dieser Zeit muss es in den Zimmern ruhig sein. Es wird auf einen respektvollen Umgang den Mitbewohnerinnen gegenüber geachtet. Die Erzieher*innen achten darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Volljährige Schülerinnen teilen sich die Studier- bzw. Ausgangszeiten (nach Absprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten) frei ein.
Abendessen: Um 18:30 Uhr gibt es das Abendessen. Eine eventuelle Abmeldung muss spätestens innerhalb 16:00 Uhr desselben Tages durch die Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgen.
Freizeit mit Ausgangsmöglichkeit am Abend: Die Mädchen können am Abend ihren Freizeitbeschäftigungen nachgehen
(im Garten bis 21:30 Uhr, im Haus bis 22:00 Uhr).

Grundsätzlich sind Abendausgänge ab 19:30 Uhr (nur mit Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten) wie folgt möglich:
14-jährige Mädchen bis 20:30 Uhr (dreimal pro Woche)
15-jährige Mädchen bis 21:00 Uhr (dreimal pro Woche)
16-jährige Mädchen bis 21:30 Uhr (viermal pro Woche)
17-jährige Mädchen bis 22:00 Uhr (täglich)
Volljährige Mädchen bis 23:00 Uhr (täglich)

Nicht volljährige Mädchen, die länger ausgehen möchten, brauchen die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Haustürschlüssel werden nicht ausgeteilt.
Nachtruhe: Um 22:00 Uhr beginnt die Nachtruhe. In den Zimmern, in den Gängen und im Treppenhaus muss es aus Rücksicht auf die Mitbewohnerinnen ruhig sein.
 

HEIMORDNUNG

Zimmer: Jede Schülerin ist dazu verpflichtet, am Morgen ihr Zimmer zu lüften und aufgeräumt zu hinterlassen und im Allgemeinen selbst für Ordnung im Zimmer zu sorgen (Bett, Schrank, Schreibtisch, Regal, Bad usw.), sodass sich alle anderen Mitbewohnerinnen wohlfühlen können. Die Bettwäsche soll alle 14 Tage von den Schülerinnen gewechselt werden, die Handtücher jede Woche. 
Badezimmer: Hygienische Artikel (Cremen, Shampoos, ...) und Utensilien (Bürsten, Stylinggeräte, ...) werden ordnungsgemäß in den vorgesehenen Ordnungssystemen (Wandschrank, Shampoohalterungen, Holzregale, ...) aufbewahrt.
Geschirr: Es darf kein Geschirr (außer bei Krankheit) mit ins Zimmer genommen werden. Speisen werden im Speisesaal eingenommen. Das schmutzige Geschirr wird in den eigens vorgesehenen Behältern verräumt.
Hausschuhe: Im Haus tragen alle Schülerinnen rutschfeste Hausschuhe. Die Schuhe werden in den vorgesehenen Schuhkästen abgestellt und nicht ins Zimmer genommen. Besucher*innen dürfen das Heim ebenso nicht mit den Straßenschuhen betreten.
Aufzug: Der Aufzug darf von den Schülerinnen bei An- und Abreise benutzt werden. Ansonsten bedarf es der Erlaubnis einer Erzieherin oder eines Erziehers. Bei Sondergenehmigungen aus gesundheitlichen Gründen darf nur 1 Begleitperson mitfahren.
Besuche: Jeder Besuch wird den Erzieherinnen oder Erziehern gemeldet und von diesen genehmigt. Der Tagesablauf des Heimes muss berücksichtigt werden. Während des Aufenthaltes gilt auch für die Besucher*innen die Heimordnung. Das Heim übernimmt weder Haftung noch Aufsichtspflicht für Besucher*innen. Besucher*innen dürfen nicht die Mädchenzimmer betreten und müssen spätestens nach dem Abendessen (um 19:30 Uhr) das Heim verlassen.
Bewegungsraum: Das Heim verfügt über einen Bewegungsraum, der mit einigen fachgerecht gewarteten Geräten ausgestattet ist. Diese Geräte dürfen nur von Schülerinnen in gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand genutzt werden. Die Mädchen sind verpflichtet, die Anweisungen und Regeln einzuhalten. Nach einer rechtzeitigen, im Vorfeld getätigten Vormerkung kann der Schlüssel zum Bewegungsraum bei den Erzieherinnen oder Erziehern entgegengenommen werden.
Feiern, Veranstaltungen, religiöse Angebote: Gemeinsam mit den Schülerinnen bemühen wir uns um eine lebensnahe und jugendgerechte Gestaltung der Feste und Feiern.
Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten des Heimes richten sich nach dem Schulkalender der Provinz Bozen. Außerhalb der vom Schulkalender festgelegten Schultage bleibt das Heim nur während der schriftlichen Maturaprüfungen geöffnet.
Wochenende: Die Schülerinnen fahren jedes Wochenende nach Hause.
Die Rückkehr kann am Sonntagabend von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, am Montag in der Früh oder am Montag nach der Schule erfolgen. Der gewählte Zeitpunkt wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Das Fernbleiben vom Heim muss den Erzieherinnen oder Erziehern von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen verpflichtend über das Diensthandy 0039 324 5855464 (SMS, WhatsApp oder Anruf) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitgeteilt werden.
Das Heim ist von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr geschlossen.
Abwesenheiten: Vorhersehbare Abwesenheiten (Heimfahrten, Praktika, Verlassen des Stadtgebietes usw.) müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Erzieherinnen oder Erziehern mindestens einen Tag vor der Abwesenheit über das Diensthandy 0039 324 5855464 (SMS, WhatsApp oder Anruf) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen.
Das Verlassen des Heimes während der Freizeit muss von der Schülerin immer den Erzieherinnen oder Erziehern mitgeteilt werden, auch nach der Rückkehr müssen die Schülerinnen sich wieder bei den Erzieherinnen oder Erziehern anmelden.
Außerhalb der festgesetzten Ausgehzeiten dürfen notwendige Ausgänge von Seiten der Eltern/Erziehungsberechtigten bei den Erzieherinnen oder Erziehern angefragt werden. Volljährige dürfen eigenverantwortlich bei den Erzieherinnen oder Erziehern anfragen. Für regelmäßige Ausgänge (z.B. Musikschule, Training, Fahrschule) genügt eine einmalige Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Die Schülerinnen müssen sich in jedem Fall beim Betreten des Heims anmelden und beim Verlassen des Heimbereichs abmelden.
Unerlaubtes Verlassen des Heimgeländes gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.
Gesundheit: Das Verabreichen von Medikamenten jeglicher Art seitens der Erzieherinnen oder Erzieher ist gesetzlich verboten. Die Begleitung der Schülerinnen bei vorhersehbaren Arztbesuchen und Therapien kann nicht von den Erzieherinnen und Erziehern übernommen werden.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten entbinden das Heim (die Direktion, die Erzieher*innen) ausdrücklich von jeglichen Folgen, die durch die eigenständige Einnahme von Medikamenten bzw. das Verabreichen an andere Heimbewohnerinnen entstehen können.
Im Krankheitsfall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten telefonisch (Anruf, SMS oder WhatsApp) verständigt, damit sie die Schülerin vom Heim abholen. Auch während der Nachtruhe müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten telefonisch erreichbar sein.
Ist es notwendig, im Falle von Krankheit oder Unfall einen Taxidienst anzufordern, tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Kosten.
Brandschutz, Notausgänge: Aus Brandschutzgründen ist es verboten Elektrogeräte (Wasser- oder Kaffeekocher, Heizdecke, Luftbefeuchter, ...) ausgenommen Handy, Laptop, sowie Geräte für Hygiene und Styling, mitzubringen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass ebenfalls aus Brandschutzgründen die Türen an den Notausgängen mit Antipanikbeschlägen versehen sind. Diese Türen können jederzeit von innen geöffnet werden.
Videoüberwachung, Alarmanlage: An den Ein- und Ausgängen ist eine Videoüberwachung in Betrieb. In den Nachtstunden wird die Alarmanlage eingeschalten.
Fotos und Videos: Aus Datenschutzgründen dürfen im Heim Fotos und Videos nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Personen gemacht werden. Ohne Zustimmung sind das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen von Gesprächen des Personals und anderer Heimschülerinnen, sowie deren Veröffentlichung, nicht erlaubt.
Elternsprechtage: Im Herbst und im Frühjahr werden Elternsprechtage in Präsenz oder online organisiert, das genaue Datum wird rechtzeitig mitgeteilt.
Pünktlichkeit: Die Einhaltung des festgelegten Tagesablaufes und Pünktlichkeit bei den Mahlzeiten, beim Studium, bei der Rückkehr vom Ausgang und beim Start der Nachtruhe muss eingehalten werden.
Schulbesuch: Ein regelmäßiger und pflichtbewusster Schulbesuch ist wichtig. Die Schülerin darf sich nur in Ausnahmefällen und in Absprache bzw. mit Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten außerhalb der Schulzeit im Heim aufhalten.
Drucken: Im Heim besteht die Möglichkeit Hausaufgaben bzw. Arbeiten zu drucken, zu kopieren oder zu scannen. Hierzu steht ein Multifunktionsgerät zur Verfügung. Die Drucke können vom eigenen Gerät (Laptop, Handy) in Auftrag gegeben werden. Für die Druckfunktion muss eine eigene App installiert und mittels Kreditkarte oder aufladbarer Karte ein Guthaben aufgeladen werden.
Umwelt: Der Umwelt zuliebe wird ein verantwortungsbewusster Umgang bei der Mülltrennung erwartet.
Mit Einrichtungsgegenständen muss schonend und der Umwelt zuliebe sparsam mit Energieaufwendungen wie Licht, Wasser und Heizung umgegangen werden.
Garten: Im heimeigenen Garten stehen verschiedene Gartenmöbel zur Verfügung, die genutzt werden können. Für Beschädigungen bzw. Verschmutzungen der Gartenmöbel müssen die Schülerinnen aufkommen.
Nach Nutzung der Gartenmöbel müssen diese ordnungsgemäß verräumt werden. 
Sachschäden: Eventuelle Sachschäden (z.B. Zerbrechen von Fensterscheiben, Beschädigung von Möbeln, Geräten usw.) müssen sofort den Erzieherinnen oder Erziehern bzw. der Heimleitung gemeldet und ersetzt werden. Mutwillige Sachbeschädigung gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Heimordnung.
Diebstahl: Diebstahl ist eine strafrechtlich relevante Verfehlung und gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.
Gefährliche oder verbotene Gegenstände: Der Besitz, die Verwendung und Weitergabe von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen (z.B. Waffen, Messer und Knallkörper, giftige, gesundheitsschädliche, feuergefährliche oder explosive Stoffe) und von Gegenständen, welche den Heimbetrieb stören, ist untersagt. Zuwiderhandeln gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung. Bei Verdachtsfällen können die Direktion oder die Erzieher*innen das Privateigentum der Jugendlichen kontrollieren. Oben genannte, unerlaubte Gegenstände können von den Erzieherinnen oder Erziehern weggenommen und sichergestellt werden und werden an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt. 
Nutzung elektronischer Geräte: Die Jugendlichen verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Geräten und digitalen Medien.
Die Nutzung der Geräte ist in den handyfreien Zonen (z.B. im Speisesaal) und während der Nachtruhe (von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr) untersagt, Ausnahmen können von den Erzieherinnen und Erziehern genehmigt werden.
Gewaltverherrlichende und pornographische Spiele und Filme sind verboten.
Bei Verstoß gegen die Regeln zur Nutzung elektronischer Geräte bzw. einem missbräuchlichen, unverantwortlichen, übermäßigen Gebrauch, kann das Erzieherteam das betreffende und/oder andere elektronische Geräte zeitweilig einziehen, Nutzungszeiten einschränken und/oder die Nutzung der hauseigenen Internetverbindung untersagen.
Beim ersten Verstoß wird das Gerät bis zu drei Schultage lang eingezogen, ab dem zweiten Verstoß jeweils bis zu sieben Schultage lang. Umfasst der Einzugszeitraum Tage, welche die Jugendliche nicht im Heim verbringt, wird ihr das oder die Geräte für diese Zeit ausgehändigt und nach der Rückkehr ins Heim für die restliche Dauer erneut in Gewahrsam genommen.
Eine etwaige Weigerung, das Gerät an die Erzieher*innen auszuhändigen, gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.
Die Verwendung elektronischer Geräte mit selben Funktionen wie jene der eingezogenen Geräte (z.B. Zweithandy/weitere SIM-Karte) ist während der Einzugszeiten untersagt.
Die Direktion und das Erzieherteam sind, bei an Erziehungsberechtigte und volljährige Jugendliche in Schriftform bekanntzugebendem Verdacht auf Gesetzesverletzungen oder schweren Verstoß gegen die Heimordnung, dazu berechtigt, auf alle digital gespeicherten Daten der Jugendlichen in vollem Umfang zuzugreifen, und die Jugendliche ist für diesen Fall dazu verpflichtet, der Direktion und dem Erzieherteam sofort vollen Zugriff auf ihre Daten zu ermöglichen. Eine auch nur teilweise Weigerung gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.
Rauchen: Es besteht im gesamten Heimbereich (Haus und Gelände) strenges Rauchverbot. Verboten sind innerhalb des Heimbereiches auch elektronische Zigaretten und Snooze. Ein Verstoß zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich und gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.
Alkohol: Besitz, Konsum und Weitergabe von alkoholischen Getränken sind auf dem Heimgelände untersagt. Für den Eintritt ins Heim (nach dem Wochenende, von Ausgängen oder Veranstaltungen, …) werden von den Erzieherinnen oder Erziehern stichprobenartig Alkoholtests durchgeführt.
Ein Verstoß gegen die Regeln zum Alkoholgebrauch gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung. Die Erziehungsberechtigten werden informiert und die Jugendliche muss, sollte die Promillegrenze überschritten worden sein oder die Jugendliche offensichtlich betrunken sein, unverzüglich abgeholt werden.   
Drogen: Mitnahme, Besitz, Konsum und Weitergabe von Rauschmitteln, Drogen und dergleichen sind verboten. Ein Verstoß wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht und gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Heimordnung. Drogentests werden von der Direktion stichprobenartig durchgeführt. Ist die Jugendliche in einem sichtlich berauschten Zustand oder wurde sie beim Drogenkonsum ertappt, muss sie von den Eltern/Erziehungsberechtigten unverzüglich abgeholt werden.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Drogenrazzias durchzuführen.  
Spiele: Spiele mit Geldeinsatz sind verboten.
Sanktionen: Das Heim setzt auf Ehrlichkeit, Wiedergutmachung und die Bereitschaft, an sich zu arbeiten.
Bei Verstößen gegen die Heimordnung können folgende besondere Erziehungsmaßnahmen der Erzieher*innen getroffen werden: Zurechtweisung, Verwarnung, Entzug von Vergünstigungen, zusätzliche Übungsaufgaben, zeitweilige Einschränkung der Ausgangsmöglichkeit und Dienste für die Gemeinschaft.
Bei in der Heimordnung als schwer bezeichneten oder wiederholten Verstößen gegen die Heimordnung und in den anderen im Heimvertrag genannten Fällen, kann die Heimleitung einen zeitweiligen Ausschluss aus dem Heim, mit Dauer von einem bis maximal zehn aufeinander folgenden Schultagen oder einen endgültigen Heimverweis aussprechen.