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eine Schüssel Müsli mit Joghurt und ein frischer Fruchtsaft werden von einem Mädchen in Mädchenheim zum Frühstück gegessen Ausschnitt aus den Händen eines Schülers beim Üben am KlavierZwei Mädchen studieren am Schreibtisch des Raumes in der Koflerstiftung Mädchenheim Klavier in der Bibliothek der Koflerstiftung Mädchenheim in Bozen Detailaufnahme einer Mädchenhand die mit dem Messer Marmelade auf ein Brot streicht

Heimordnung des Mädchenheims

TAGESABLAUF

06:45-07:45 Uhr

Frühstück: Im Speisesaal steht ein reichhaltiges Frühstücksbuffet bereit.

12:30-15:00 Uhr

(Abmeldung innerhalb 09:00 Uhr)

Mittagessen: Eine eventuelle Abmeldung (mittels Mahlzeiten-App durch das Mädchen) muss innerhalb 09:00 Uhr desselben Tages durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestätigt werden.

Freitags bzw. am Tag vor den Schulferien oder Feiertagen schließt die Essensausgabe um 14:30 Uhr.

ab 14:00-18:30 Uhr

Nachmittagsausgang: Die Schülerinnen dürfen nachmittags max. 3 Stunden ausgehen. Diese Ausgangszeit dürfen sie sich eigenverantwortlich einteilen.

Die Mädchen müssen sich vor dem Ausgang bei einem*r Erzieher*in oder in der Direktion persönlich und mittels Chip (check-in/check-out) abmelden und beim Zurückkommen wieder anmelden.

Volljährige Schülerinnen teilen sich die Ausgangszeiten (nach Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) frei ein.

Die Studierzeit teilen sich die Mädchen eigenverantwortlich ein. Während dieser Zeit muss es in den Zimmern ruhig sein. Es wird auf einen respektvollen Umgang den Mitbewohnerinnen gegenüber geachtet. Die Erzieher*innen achten darauf, dass diese Regeln eingehalten werden.

18:30 Uhr

(Abmeldung innerhalb 16:00 Uhr)

Abendessen: Eine eventuelle Abmeldung muss spätestens innerhalb 16:00 Uhr (mittels Mahlzeiten-App durch das Mädchen) desselben Tages durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen.

ab 19:30 Uhr

Die Mädchen können am Abend ihren Freizeitbeschäftigungen nachgehen (im Garten bis 21:30 Uhr, im Haus bis 22:00 Uhr). Musik im Garten muss aus Respekt zu den Nachbarn um 21:00 Uhr ausgeschalten werden.

Grundsätzlich sind Abendausgänge ab 19:30 Uhr (nur mit Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) wie folgt möglich:

  • 14-jährige Mädchen bis 20:30 Uhr (3 x pro Woche)
  • 15-jährige Mädchen bis 21:00 Uhr (3 x pro Woche)
  • 16-jährige Mädchen bis 21:30 Uhr (4 x pro Woche)
  • 17-jährige Mädchen bis 22:00 Uhr (täglich)
  • volljährige Mädchen bis 23:00 Uhr (täglich)

Haustürschlüssel werden nicht ausgeteilt.

22:00 Uhr

Beginn der Nachtruhe: Jedes Mädchen muss zu dieser Zeit im eigenen Zimmer sein. In den Zimmern, in den Gängen und im Treppenhaus muss es aus Rücksicht auf die Mitbewohnerinnen ruhig sein.

 

HEIMORDNUNG

Abwesenheiten

Vorhersehbare Abwesenheiten (Heimfahrten, Praktika, Verlassen des Stadtgebietes usw.) müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Erzieherinnen oder Erziehern mindestens einen Tag vor der Abwesenheit über das Diensthandy 0039 324 5855464 (SMS, WhatsApp oder Anruf) oder per E-Mail unter heim@koflerstiftung.it mitteilen.

Das Verlassen des Heimes während der Freizeit muss von der Schülerin immer den Erzieherinnen oder Erziehern persönlich mitgeteilt werden, auch nach der Rückkehr müssen die Schülerinnen sich wieder bei den Erzieherinnen oder Erziehern persönlich anmelden.
Außerhalb der festgesetzten Ausgehzeiten dürfen notwendige Ausgänge von Seiten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei den Erzieherinnen oder Erziehern angefragt werden. Volljährige dürfen eigenverantwortlich bei den Erzieherinnen oder Erziehern anfragen. Für regelmäßige Ausgänge (z.B. Musikschule, Training, Fahrschule) genügt eine einmalige Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Die Schülerinnen müssen sich in jedem Fall beim Betreten des Heims persönlich anmelden und beim Verlassen des Heimbereichs persönlich abmelden.
Unerlaubtes Verlassen des Heimgeländes gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.

Aktivitäten

Während des Schuljahres werden im Heim verschiedene Aktivitäten angeboten. Diese werden frühzeitig angekündigt und können von den Mädchen freiwillig besucht werden.

Einige Veranstaltungen gelten für alle Heimbewohnerinnen als verbindlich. Hierzu zählen z.B. der Infoabend zur Sicherheit im Heim, die Evakuierungsprobe usw., all jene, die das Pädagogische Team und die Verwaltungsdirektorin für wichtig und notwendig erachten.

Alkohol

Besitz, Konsum und Weitergabe von alkoholischen Getränken und Energy-Drinks sind auf dem Heimgelände untersagt. Für den Eintritt ins Heim (nach dem Wochenende, von Ausgängen oder Veranstaltungen, …) werden von den Erzieherinnen oder Erziehern stichprobenartig Alkoholtests durchgeführt.
Ein Verstoß gegen die Regeln zum Alkoholgebrauch gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden informiert und die Jugendliche muss, sollte die Promillegrenze überschritten worden sein oder die Jugendliche offensichtlich betrunken sein, unverzüglich abgeholt werden.

Aufzug

Der Aufzug darf von den Schülerinnen nur bei An- und Abreise benutzt werden. Ansonsten bedarf es der Erlaubnis einer Erzieherin oder eines Erziehers. Bei Sondergenehmigungen aus gesundheitlichen Gründen darf nur eine Begleitperson mitfahren.

Badezimmer

Hygienische Artikel (Cremen, Shampoos, …) und Utensilien (Bürsten, Stylinggeräte, …) werden ordnungsgemäß in den vorgesehenen Ordnungssystemen im Bad (Wandschrank, Shampoohalterung, Holzrollkästen, …) aufbewahrt. Hygienebeutel stehen zur Verfügung und werden benutzt. Kosmetikartikel, Beautygegenstände, Schminkspiegel, … müssen im Bad verstaut werden. Für teure Parfums oder Cremen usw. übernimmt das Heim keine Haftung. Das Färben von Haaren ist im Heim untersagt. Leere Shampoo- oder Duschmittelflaschen müssen selbst im Gang entsorgt werden (siehe Mülltrennung).

Die Ecken der Waschbecken bleiben zum Reinigen frei. Zahnreinigungsgegenstände und Seifen dürfen abgestellt werden.

Die Kloschüssel wird sauber hinterlassen.

Besuche

Jeder Besuch wird den Erzieherinnen oder Erziehern gemeldet und von diesen genehmigt. Der Tagesablauf des Heimes muss berücksichtigt werden. Während des Aufenthaltes gilt auch für Besucher*innen die Heimordnung. Das Heim übernimmt weder Haftung noch Aufsichtspflicht für Besucher*innen.

Besucher*innen dürfen nicht die Mädchenzimmer betreten und müssen spätestens nach dem Abendessen (um 19:30 Uhr) das Heim verlassen.

Eltern, Geschwister und Großeltern dürfen nach vorheriger Anmeldung und nach Genehmigung seitens der Erzieher*innen und der Mitbewohnerin das Zimmer für einen Kurzaufenthalt (max. 15 Minuten) aufsuchen.

Freunde, Mitschüler*innen müssen ebenso bei den Erzieher*innen angekündigt werden und dürfen sich nur in den Gemeinschafts- bzw. Lernräumen oder im Garten aufhalten.

Ex-Heimbewohnerinnen dürfen abends bis max. 21:30 Uhr im Heim bleiben. Müssen aber vorher angekündigt werden.

Die Heimbewohnerinnen dürfen keine fremden Zimmer betreten, wenn die jeweilige Bewohnerin abwesend ist. Benötigt ein Mädchen etwas aus diesem Zimmer, wird sie von einer Erzieherin oder von einem Erzieher begleitet.

Bettwäsche

Die Bettwäsche soll alle 14 Tage von den Schülerinnen gewechselt werden, die Handtücher jede Woche. Kopfkissen dürfen nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ausgetauscht werden.

Brandschutz, Notausgänge

Aus Brandschutzgründen ist es verboten Elektrogeräte (Wasser oder Kaffeekocher, Heizdecke, Luftbefeuchter, …), ausgenommen Handy, Laptop, sowie Geräte für Hygiene und Styling, mitzubringen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass ebenfalls aus Brandschutzgründen die Türen an den Notausgängen mit Antipanikbeschlägen versehen sind. Diese Türen können jederzeit von innen geöffnet werden.

Diebstahl

Diebstahl ist eine strafrechtlich relevante Verfehlung und gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.

Drogen

Mitnahme, Besitz, Konsum und Weitergabe von Rauschmitteln, Drogen und dergleichen sind verboten. Ein Verstoß wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht und gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Heimordnung. Drogentests werden von der Verwaltungsdirektorin stichprobenartig durchgeführt. Ist die Jugendliche in einem sichtlich berauschten Zustand oder wurde sie beim Drogenkonsum ertappt, muss sie von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unverzüglich abgeholt werden.

Die Verwaltungsdirektorin behält sich das Recht vor, Drogenrazzias mit den Drogenhunden durchzuführen.

Drucken

Im Heim besteht die Möglichkeit Hausaufgaben bzw. Arbeiten zu drucken, zu kopieren oder zu scannen. Hierzu steht ein Multifunktionsgerät zur Verfügung. Die Drucke können vom eigenen Gerät (Laptop, Handy) in Auftrag gegeben werden. Für die Druckfunktion muss eine eigene App installiert und mittels Kreditkarte oder aufladbarer Karte ein Guthaben aufgeladen werden.

Elektronische Geräte

Die Jugendlichen verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen

Umgang mit elektronischen Geräten und digitalen Medien.

Ladekabel morgens, vor dem Verlassen des Zimmers, immer ausstecken.

Gewaltverherrlichende und pornographische Spiele und Filme sind verboten.
Bei Verstoß gegen die Regeln zur Nutzung elektronischer Geräte bzw. einem missbräuchlichen, unverantwortlichen, übermäßigen Gebrauch, kann das Pädagogische Team das betreffende und/oder andere elektronische Geräte zeitweilig einziehen, Nutzungszeiten einschränken und/oder die Nutzung der hauseigenen Internetverbindung untersagen.
Beim ersten Verstoß wird das Gerät bis zu drei Schultage lang eingezogen, ab dem zweiten Verstoß jeweils bis zu sieben Schultage. Umfasst der Einzugszeitraum Tage, welche die Jugendliche nicht im Heim verbringt, wird ihr das oder die Geräte für diese Zeit ausgehändigt und nach der Rückkehr ins Heim für die restliche Dauer erneut in Gewahrsam genommen.
Eine etwaige Weigerung, das Gerät an die Erzieher*innen auszuhändigen, gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.
Die Verwendung elektronischer Geräte mit selben Funktionen wie jene der eingezogenen Geräte (z.B. Zweithandy, weitere SIM-Karte) ist während der Einzugszeiten untersagt.
Die Verwaltungsdirektorin und das Pädagogische Team sind, bei an Erziehungsberechtigte und volljährige Jugendliche in Schriftform bekanntzugebendem Verdacht auf Gesetzesverletzungen oder schweren Verstoß gegen die Heimordnung, dazu berechtigt, auf alle digital gespeicherten Daten der Jugendlichen in vollem Umfang zuzugreifen, und die Jugendliche ist für diesen Fall dazu verpflichtet, der Verwaltungsdirektorin und dem Pädagogischen Team sofort vollen Zugriff auf ihre Daten zu ermöglichen. Eine auch nur teilweise Weigerung gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.

Beleuchtungs-, Lichterketten usw. dürfen nur mit Batterieträgern (CE-Zertifizierung) und unter Aufsicht bzw. nach Genehmigung eines Erziehers oder einer Erzieherin installiert werden. Auf keinen Fall mit Steckdosenstrom.

Elternsprechtage

Im Herbst und im Frühjahr werden Elternsprechtage in Präsenz oder online organisiert, das genaue Datum wird rechtzeitig mitgeteilt.

Feiern, Geburtstage, Veranstaltungen

Gemeinsam mit den Schülerinnen bemühen wir uns um eine lebensnahe und jugendgerechte Gestaltung der Feste und Feiern (Ostern, Weihnachten, …). Bitte in einem passenden Dresscode erscheinen.

Geburtstage dürfen im Hobbyraum im Kellergeschoss gefeiert werden. Die Zugangstüren müssen offenbleiben. Dort darf gegessen und getrunken (kein Alkohol) werden. Nach der Feier müssen die Mädchen selbst für Ordnung sorgen (kehren, Tische abwischen, …). Es dürfen sich darin max. 15 Personen gleichzeitig aufhalten. Externe Besuche dürfen bis 19:30 Uhr bleiben, Ex-Heimbewohnerinnen bis 21:30 Uhr.

Einen Weckdienst an Geburtstagen dürfen nur interne Mädchen machen, jedoch ohne Lärm und mit Einverständnis der Zimmerkollegin. Dieser muss im Vorfeld den Erzieher*innen angekündigt werden.

Filmabende

Filme oder Sendungen können ab 19:30 Uhr bis max. 21:45 Uhr geschaut werden. Kino-Abende können auf Anfrage und Erlaubnis der Erzieher*innen täglich organisiert werden.

Fitnessraum

Das Heim verfügt über einen Fitnessraum, der mit einigen fachgerecht gewarteten Geräten ausgestattet ist. Diese Geräte dürfen nur von Schülerinnen in gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand genutzt werden. Die Mädchen sind verpflichtet, die Anweisungen und Regeln einzuhalten. Nach einer rechtzeitigen, im Vorfeld getätigten, Vormerkung kann der Schlüssel zum Fitnessraum bei den Erzieherinnen oder Erziehern entgegengenommen werden.

Fotos und Videos

Aus Datenschutzgründen dürfen im Heim Fotos und Videos nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Personen gemacht werden.

Ohne Zustimmung sind das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen von Gesprächen des Personals und anderer Heimschülerinnen, sowie deren Veröffentlichung, nicht erlaubt.

Garten

Im heimeigenen Garten stehen verschiedene Gartenmöbel zur Verfügung, die genutzt werden können. Für Beschädigungen bzw. Verschmutzungen der Gartenmöbel müssen die Schülerinnen aufkommen.

Nach Nutzung der Gartenmöbel müssen diese ordnungsgemäß verräumt werden.

Gefährliche oder verbotene Gegenstände

Der Besitz, die Verwendung und Weitergabe von gefährlichen oder

verbotenen Gegenständen (z.B. Waffen, Messer und Knallkörper, giftige, gesundheitsschädliche, feuergefährliche oder explosive Stoffe) und von Gegenständen, welche den Heimbetrieb stören, ist untersagt. Zuwiderhandeln gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung. Bei Verdachtsfällen können die Verwaltungsdirektorin oder die Erzieher*innen das Privateigentum der Jugendlichen kontrollieren. Oben genannte, unerlaubte Gegenstände können von den Erzieherinnen oder Erziehern weggenommen und sichergestellt werden und werden an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Geschirr

Es darf kein Geschirr (außer bei Krankheit) mit ins Zimmer genommen werden. Speisen werden im Speisesaal eingenommen. Online-Essen-Bestellungen müssen den Erzieher*innen gemeldet und bis spätestens 21:30 Uhr geliefert werden. Externes Essen wie Sushi, Mc Donalds, … und Getränke (Cola, …) dürfen nur im Speisesaal konsumiert werden und sind während der gemeinsamen Mahlzeiten nicht erlaubt. Somit dürfen sie erst nach 19:30 Uhr verspeist werden. Das schmutzige Geschirr bzw. der Abfall (Papiertüten, Verpackungsmaterial, …) wird in den eigens vorgesehenen Behältern korrekt entsorgt.

Obst und Snacks dürfen im Zimmer gegessen werden. Eigene Tassen oder Trinkflaschen werden im eigenen Zimmer im Holzregal abgestellt.

Gesundheit

Das Verabreichen von Medikamenten jeglicher Art seitens der Erzieherinnen oder Erzieher ist gesetzlich verboten. Die Begleitung der Schülerinnen bei vorhersehbaren Arztbesuchen und Therapien kann nicht von den Erzieherinnen oder Erziehern übernommen werden.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entbinden das Heim (die Verwaltungsdirektorin, die Erzieher*innen) ausdrücklich von jeglichen Folgen, die durch die eigenständige Einnahme von Medikamenten bzw. das Verabreichen an andere Heimbewohnerinnen entstehen können. Medikamente müssen im eigenen Nachtkästchen aufbewahrt werden und dürfen nicht im Zimmer frei herumliegen.
Im Krankheitsfall werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten telefonisch (Anruf, SMS oder WhatsApp) verständigt, damit sie die Schülerin vom Heim abholen. Auch während der Nachtruhe müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten telefonisch erreichbar sein.

Bleiben die Schülerinnen am Vormittag aus Krankheitsgründen der Schule fern, wird für denselben Tag kein Ausgang genehmigt. Diese Mädchen dürfen am Vormittag keine Besuche (Freunde, Schulkollegen, …) empfangen. Weiters dürfen diese Mädchen keine Gäste zu den Mahlzeiten einladen.
Ist es notwendig, im Falle von Krankheit oder Unfall einen Taxidienst anzufordern, tragen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Kosten.

Handyfreie Zone

Die Nutzung der Geräte ist in den handyfreien Zonen (z.B. im Speisesaal) und während der Nachtruhe (von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr) untersagt.

Hausschuhe

Im Haus tragen alle Schülerinnen Hausschuhe. Die Schuhe werden in den vorgesehenen Schuhkästen abgestellt und nicht ins Zimmer genommen. Besucher*innen dürfen das Heim ebenso nicht mit den Straßenschuhen betreten. Für diese stehen Gästepatschen oder Schuhüberzüge zur Verfügung.

Heimrat

In regelmäßigen Abständen trifft sich die Verwaltungsdirektorin mit den Vertreterinnen des Heimrates, um über wichtige Punkte, welche die Heimgemeinschaft betreffen, zu sprechen.

Lernräume

Die Lernräume können bei den Erzieher*innen vorgemerkt werden und entweder zum Selbststudium oder zum Lernen mit Mitschülern, Besuchern, Nachhilfelehrpersonen genutzt werden. Jede Schülerin darf nicht mehr als 3 Gäste mit ins Heim bringen. Im Lernraum darf nicht gegessen werden.        

Multifunktionsraum

Der Multifunktionsraum kann bei den Erzieher*innen vorgemerkt werden. Darin darf nicht gegessen oder getrunken werden.

Nachmittagsjause

Am Nachmittag steht im Speisesaal immer eine Nachmittagsjause, allerdings nur für die Heimbewohnerinnen (nicht für die Gäste), zur Verfügung.

Netzwerkarbeit

Bei Bedarf und Notwendigkeit arbeiten wir mit Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Lehrer*innen sowie öffentlichen Netzwerkpartnern wie Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Sozialdienst, Jugenddienste und anderen Diensten zusammen, bzw. stellen uns als Netzwerkpartner zur Verfügung.

Notfälle

Für medizinische oder andere dringende Notfälle (z.B. Todesfälle, schwerwiegende Unfälle oder ähnliche außergewöhnliche Unfälle) ist die Verwaltungsdirektorin unter 329 4373577 jederzeit (24/24h) erreichbar.

Es ist strengstens untersagt Auskünfte oder Details über die Presse oder die sozialen Medien preiszugeben.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Heimes richten sich nach dem Schulkalender der Autonomen Provinz Bozen. Außerhalb der vom Schulkalender festgelegten Schultage bleibt das Heim nur für Maturantinnen während der schriftlichen Maturaprüfungen geöffnet.

Parken

Private Fahrzeuge (Auto, Motorrad, …) dürfen nicht im Heimgelände geparkt werden.

Pünktlichkeit

Die Einhaltung des festgelegten Tagesablaufes und Pünktlichkeit bei den Mahlzeiten, beim Studium, bei der Rückkehr von der Schule bzw. vom Ausgang und beim Start der Nachtruhe muss eingehalten werden.

Rauchen

Es besteht im gesamten Heimbereich (Haus und Gelände) strenges Rauchverbot. Verboten sind innerhalb des Heimbereiches auch elektronische Zigaretten und Snooze. Ein Verstoß zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich und gilt als schwerer Verstoß gegen die Heimordnung.

Werden bei einer Zimmerkontrolle unerlaubte Gegenstände gefunden, werden diese sichergestellt und im Erzieher*innen-Büro verwahrt. Anschließend findet ein Gespräch mit der betroffenen Besitzerin statt. Zudem werden ihre Eltern über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Sachschäden

Eventuelle Sachschäden (z.B. Zerbrechen von Fensterscheiben, Beschädigung von Möbeln, Geräten usw.) müssen sofort den Erzieherinnen oder Erziehern bzw. der Verwaltungsdirektorin gemeldet und ersetzt werden. Mutwillige Sachbeschädigung gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Heimordnung.

Sanktionen

Das Heim setzt auf Ehrlichkeit, Wiedergutmachung und die Bereitschaft, an sich zu arbeiten.
Bei Verstößen gegen die Heimordnung können folgende besondere Erziehungsmaßnahmen der Erzieher*innen getroffen werden: Zurechtweisung, Verwarnung, Entzug von Vergünstigungen, zusätzliche Übungsaufgaben, zeitweilige Einschränkung der Ausgangsmöglichkeit und Dienste für die Gemeinschaft.

Bei Notwendigkeit werden die Erzieher*innen oder die Verwaltungsdirektorin mit dem Mädchen ein Gespräch führen. Bei Bedarf werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten hinzugezogen.
Bei in der Heimordnung als schwer bezeichneten oder wiederholten Verstößen gegen die Heimordnung und in den anderen im Heimvertrag genannten Fällen, kann die Heimleitung einen zeitweiligen Ausschluss aus dem Heim, mit Dauer von einem bis maximal zehn aufeinander folgenden Schultagen oder einen endgültigen Heimverweis aussprechen.

Schulbesuch

Ein regelmäßiger und pflichtbewusster Schulbesuch ist wichtig. Die Schülerin darf sich nur in Ausnahmefällen und in Absprache bzw. mit Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten außerhalb der Schulzeit im Heim aufhalten.

Bei Unterrichts- oder Schulausfall (Pädagogischer Tag, Sprechtage, Streik, …) dürfen die Mädchen im Heim bleiben und am Nachmittag, mit Erlaubnis der Eltern, ausgehen.

Sonntags-Abendausgang

Die Küche bleibt am Sonntagabend geschlossen. Die Mädchen dürfen die Koffer im Heim abstellen und anschließend nochmals zum Abendessen ausgehen oder sich kurz etwas zum Essen holen. Minderjährige Mädchen benötigen hierfür die Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Spätester Einlass ist 22:00 Uhr (gilt auch für volljährige Heimbewohnerinnen).                       

Spiele

Spiele mit Geldeinsatz sind verboten.

Umwelt

Der Umwelt zuliebe wird ein verantwortungsbewusster Umgang bei der Mülltrennung erwartet. Plastik, Glas, Papier und Biomüll werden in den eigens vorgesehenen Behältern im Gang entsorgt.
Mit Einrichtungsgegenständen muss schonend und der Umwelt zuliebe sparsam mit Energieaufwendungen wie Licht, Wasser und Heizung umgegangen werden.

Videoüberwachung, Alarmanlage

An den Ein- und Ausgängen und auf den Stockwerken ist eine

Videoüberwachungsanlage in Betrieb. In den Nachtstunden wird die Alarmanlage eingeschalten.

Wochenende

Die Schülerinnen fahren jedes Wochenende nach Hause.

Die Rückkehr kann am Sonntagabend von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, am Montag in der Früh oder am Montag nach der Schule erfolgen. Der gewählte Zeitpunkt wird von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Das Fernbleiben vom Heim muss den Erzieherinnen oder Erziehern von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen verpflichtend über das Diensthandy 0039 324 5855464 (SMS, WhatsApp oder Anruf) oder per E-Mail unter heim@koflerstiftung.it mitgeteilt werden.

Das Heim ist von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr geschlossen.

WLAN

Im gesamten Heim steht ein kostenloses WLAN zur Verfügung. Dieses kann von 05:00 – 22:00 Uhr genutzt werden.

Zimmer

Jede Schülerin ist dazu verpflichtet, am Morgen ihr Zimmer zu lüften, aufgeräumt zu hinterlassen und im Allgemeinen selbst für Ordnung im Zimmer zu sorgen (Bett, Schrank, Schreibtisch, Regal, Bad usw.), sodass sich alle anderen Mitbewohnerinnen wohlfühlen können.

Auf dem Nachtkästchen sind notwendige Dinge erlaubt (Wecker, Taschentücher, Bücher, …).

Die pinken Ablagen dienen den Schulmaterialien. Es sollen keine allzu schweren Gegenstände abgelegt werden.

Kleider werden ordnungsgemäß verräumt und nicht auf den Stühlen gestapelt.

Die Koffer werden ausgepackt und verschlossen im Kasten oder in einer Ecke abgestellt.

Die Zimmerkontrolle erfolgt durch die Verwaltungsdirektorin. Bei Nichteinhaltung wird darauf hingewiesen. Eventuell werden notwendige Maßnahmen (siehe Sanktionen) eingeleitet.